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Beim Kauf eines BMW Premium Selection Fahrzeugs ist die 24 monatige BMW Premium Selection Garantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile – gemäß Garantiebedingungen – bereits im Fahrzeug enthalten. Der Garantiegeber ist der verkaufende BMW Vertragshändler bzw. die BMW Niederlassung.
Die Garantie startet frühestens nach Ablauf der BMW 2+1 Neufahrzeuggewährleistung als Neuwagenanschlussgarantie und gilt dann 24 Monate. Bei klassischen Gebrauchtfahrzeugen, die älter als 3 Jahre nach Erstzulassung sind, startet die Garantie mit der Fahrzeugübergabe und gilt dann 24 Monate.
Diese Garantieleistungen stehen Ihnen als Käufer eines BMW Premium Selection Fahrzeugs exklusiv zur Verfügung.
Sie wollen sich länger vor Risiken schützen?
Dann informieren Sie sich hier über BMW Repair Inclusive, die Reparaturkostenversicherung von der Real Garant Versicherung AG.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
Die BMW Premium Selection Garantie erhalten Sie exklusiv für BMW Premium Selection Fahrzeuge bei Ihrem teilnehmenden BMW Premium Selection Partner. Sie beinhaltet folgendes Leistungspaket – gemäß Garantiebedingungen:
- 2 Jahre Garantie auf alle mechanischen und elektrischen Teile.
- BMW Premium Selection Fahrzeuge bis zu einem Alter von 12 Jahren und 200.000 km.
- Europaweite Gültigkeit im Schadensfall.
- Keine Kilometerbegrenzung innerhalb der Laufzeit.
- 100% Lohnkostenübernahme.
- 100% Materialkostenübernahme.
- Übertragbarkeit auf den nächsten Besitzer im Falle des Weiterverkaufs.
- Sie wollen sich länger vor Risiken schützen? Dann verlängern Sie Ihren Schutz ganz einfach mit der BMW Repair Inclusive Reparaturkostenversicherung von der Real Garant Versicherung AG bis 10 Jahre nach EZ bzw. 150.000 km. Hier finden Sie weitere Details.
1 Ihr BMW Partner gewährt Ihnen über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus eine BMW Premium Selection Garantie. Mehr dazu unter www.bmw.de/premiumselection oder bei Ihrem teilnehmenden BMW Premium Selection Partner.
2 Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer der BMW Gebrauchtwagensuche in der Europäischen Union, berechnet als Durchschnitt der vergangenen sechs Monate, beträgt 344.392 (Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste). Stand 31.01.2023
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