Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
759,62 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
356,77 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
16.824,32 €
Nettodarlehensbetrag
26.154,82 €
Sollzinssatz p.a.*
4,88%
Effektiver Jahreszins
4,99%
Darlehensgesamtbetrag
29.311,27 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
595,93 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
279,90 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
13.199,12 €
Nettodarlehensbetrag
20.519,13 €
Sollzinssatz p.a.*
4,88%
Effektiver Jahreszins
4,99%
Darlehensgesamtbetrag
22.995,62 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
713,15 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
334,95 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
15.795,06 €
Nettodarlehensbetrag
24.554,75 €
Sollzinssatz p.a.*
4,88%
Effektiver Jahreszins
4,99%
Darlehensgesamtbetrag
27.518,31 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
1.029,80 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
526,16 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
19.987,51 €
Nettodarlehensbetrag
36.721,79 €
Sollzinssatz p.a.*
1,97%
Effektiver Jahreszins
1,99%
Darlehensgesamtbetrag
38.403,11 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
26.223 €Kein Ausweis von MwSt. (Differenzbesteuerung)
294,72 €
pro Monat3
Kaufen
Finanzieren
Kilometer
71.064 km
Erstzulassung
06.2018
Getriebe
Manuell
Kraftstofftyp
Benzin
Motorleistung in kW
103 kW
Motorleistung in PS
140 PS
CO2-Emissionen (kombiniert)
129 g CO₂/km
Kraftstoffverbrauch kombiniert
5.6 l/100 km
3Ein Finanzierungsbeispiel von der BMW Bank GmbH
Finanzprodukt
Zielfinanzierung
Fahrzeugmodell
X2 sDrive18i
Fahrzeugpreis
26.223 €
Anzahlung
5.244,60 €
Laufzeit
36 Monate
Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
627,50 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
294,72 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
13.898,19 €
Nettodarlehensbetrag
21.605,90 €
Sollzinssatz p.a.*
4,88%
Effektiver Jahreszins
4,99%
Darlehensgesamtbetrag
24.213,39 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit
Die optionale Ratenschutzversicherung Tod und Arbeitsunfähigkeit (Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss) sichert die Fortzahlung der vereinbarten Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall ab. Näheres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
1.236,76 €
35 monatliche Finanzierungsraten à
684,41 €
zzgl. Zielrate (36. Rate)
20.517,98 €
Nettodarlehensbetrag
40.846,76 €
Sollzinssatz p.a.*
3,92%
Effektiver Jahreszins
3,99%
Darlehensgesamtbetrag
44.472,33 €
Ein unverbindliches Finanzierungsbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; alle Preise inkl. MwSt., Stand 04/2021. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
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Kraftstoff-/Stromverbrauch und CO2-Emissionen.
² Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte. Weitere Informationen zum E-Kennzeichen erhalten Sie bei Ihrem BMW Partner.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Sonder- und Serienausstattungen sowie technische Daten entsprechen dem Stand eines entsprechenden Neufahrzeugs und sind nicht Beschaffenheitsangabe für das Gebrauchtfahrzeug. Die elektrische Reichweite eines Gebrauchtfahrzeugs ist regelmäßig geringer als die eines entsprechenden Neufahrzeugs. Ein dadurch bedingter niedrigerer Anteil an elektrischem Fahrbetrieb erhöht den Kraftstoffverbrauch und den CO2-Ausstoß von gebrauchten Hybridfahrzeugen zusätzlich. Für Fragen hierzu sowie zu sonstigen technischen Daten und zur aktuellen Ausstattung kontaktieren Sie bitte den Anbieter.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen gern Ihr BMW Partner.
CO2-Effizienz nach dem WLTP-Messverfahren. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 ersetzt der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o. g. NEFZ-Werte von den u. g. WLTP-Werten abgeleitet.